Wer seine Wohnung renovieren will, muss zahlreiche unterschiedliche Aspekte beachten. Welche Zimmer sollen renoviert werden? Kommen hohe Kosten auf mich zu? Kann ich bestimmte Arbeiten selbst erledigen oder ist es ratsam, einen Fachmann zu beauftragen? Ein entscheidender Punkt ist zudem die Frage, ob die Renovierung aus eigenem Antrieb geschieht oder weil sie im Mietvertrag vorgeschrieben ist. Der folgende Artikel gibt dir einen Überblick darüber, was du beim Thema „Wohnung renovieren“ insgesamt beachten musst.
Wohnung renovieren: mal Pflicht, mal Kür
Es gibt viele Gründe, die dich dazu veranlassen können, deine Wohnung zu renovieren: Mal schreibt das Mietrecht die Renovierung vor, d.h. in deinem Mietvertrag befinden sich entsprechende Vereinbarungen, mal geschieht die Renovierung deiner Wohnung aus eigenem Antrieb, ganz einfach, weil du die Umgebung, in der du lebst, verschönern möchtest. Auch der Umfang der fälligen Arbeiten kann stark variieren: Von einer dezenten Aufhübschung einiger Details, wie Fugen oder Badarmaturen, über die klassischen Streicharbeiten in der Küche oder im Wohnzimmer bis zur kostenintensiven Generalüberholung, an der mehrere Handwerksfirmen beteiligt sind.
Im Rahmen der Renovierung geht es allerdings immer darum, den Zustand deiner Wohnung zu verbessern oder wiederherzustellen. Neben der Ästhetik spielt dabei auch die Werterhaltung eine wichtige Rolle. Vermieter sind selbstverständlich daran interessiert, dass der Wert ihrer Objekte nicht sinkt, sondern im Idealfall sogar steigt im Laufe der Zeit. Dies ist nur möglich, wenn die Wohnungen regelmäßig renoviert werden.
Auf den Mietvertrag achten
Die Frage „Muss ich beim Auszug renovieren?“ lässt sich nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten. Die Mietrechtsbestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch besagen grundsätzlich, dass der Erhalt der Wohnung eine Aufgabe des Vermieters ist. Es kommt jedoch recht häufig vor, dass du als Mieter per Mietvertrag dazu verpflichtet wirst, beispielsweise Schönheitsreparaturen beim Auszug zu erledigen. Auch eine großzügige Renovierung bei Auszug kann per Mietvertrag geregelt werden. Ob du jedoch tatsächlich deine Wohnung renovieren musst, hängt davon ab, ob die einzelnen Formulierungen im Mietvertrag zulässig sind. Folgende Renovierungsklauseln im Mietvertrag sind unzulässig und können daher von dir als Mieter ignoriert werden:
- Vorgeschriebene Komplettrenovierungen sind unzulässig
- Schwammige Formulierungen à la „Zustand wie überlassen“ gelten nicht
- Feste Verpflichtungen, regelmäßig bestimmte Arbeiten durchzuführen, sind nicht zulässig
In den meisten Fällen ist es so, dass du dazu verpflichtet bist, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. Darunter fallen zum Beispiel Streicharbeiten an Wänden, Decken und Heizungsrohren. Auch zu einer Kostenbeteiligung an Kleinreparaturen, die von externen Handwerkern ausgeführt werden, kann dich der Vermieter per Mietvertrag verpflichten. Eindeutig und ausschließlich in die Zuständigkeit des Vermieters fallen alle größeren Arbeiten wie Fenster streichen, Parkettboden verlegen, Heizung reparieren und Ähnliches. Du solltest also, um auf der sicheren Seite zu sein, immer deinen Mietvertrag aufmerksam lesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen bzw. Auskunft bei einem Rechtsanwalt einholen.
Welche Kosten entstehen bei der Wohnungsrenovierung?
Ob Sanierung, Küche renovieren oder Schönheitsreparatur: Wer seine Wohnung auf Vordermann bringen möchte, muss mit den unterschiedlichsten Kosten rechnen. Welche Kosten beim Wohnung renovieren anfallen, hängt auch davon ab, welche Aufgaben du selbst übernehmen kannst und welche Arbeiten du einem Fachmann anvertraust. Ein Beispiel: Bei einer Generalsanierung der gesamten Wohnung summieren sich am Ende häufig Kosten, die sich auf rund 1.000 € pro sanierter Quadratmeter belaufen. Um diese immense Summe zu verringern, setzen Vermieter bei der Instandhaltung ihrer Objekte oft auf Alternativen zur Komplettsanierung. Das heißt, es werden punktuell zum Beispiel Bodenbeläge erneuert oder Heizungen ersetzt.
Als Mieter ist für dich vor allem das Thema „Kosten beim Streichen der Wohnung“ von Bedeutung, da diese Arbeit typischerweise von dir verlangt wird. Hier gilt die Regel, dass du mit 10 € pro Streichfläche rechnen musst, wenn die Arbeit durch einen Fachbetrieb ausgeführt wird. Wenn du selbst Hand anlegst, musst du mit Kosten für die Farbe, für Pinsel und eventuell für Arbeitskleidung rechnen. Billige Wandfarbe mag zwar auf den ersten Blick attraktiv sein, hat aber oft den Nachteil, dass sie in mehreren Schichten aufgetragen werden muss. Dies bedeutet dann nicht nur zusätzliche Arbeit, sondern lässt auch den vermeintlichen Kostenvorteil ins Gegenteil umschlagen.
Badezimmer renovieren: einige Tipps
Folgende Tipps sind bei der Renovierung der Wohnung und insbesondere beim Renovieren im Bad sehr hilfreich:
- Wer seine Badarmaturen austauscht, sorgt nicht nur für eine Verschönerung, sondern hat auch die Möglichkeit, durch die Wahl von Armaturen mit Energiesparfunktionen Geld zu sparen
- Spezielle Fliesenlacke verhelfen auch älteren Fliesen im Bad zu einem neuen, farblich ansprechenden und glänzenden Aussehen
- Mit speziellen Reparatursets können kleine Schönheitsschäden im Bad wie Risse in der Keramik oder leicht schimmelige Fugen effizient behoben werden
- Kleinigkeiten wie ein schmuckvoll beleuchteter Spiegel verhelfen dem Bad oft zu einem neuen positiven Look
- Vor der Renovierung sollte ein Entwurf erstellt werden, in dem die erwünschten Verbesserungen per Zeichnung fixiert werden
- Wer sein Badezimmer barrierefrei renovieren muss aufgrund einer Behinderung, kann Fördermittel bei der Kommune oder beim Land beantragen
Wände streichen: So klappt`s
Wer sein Wohnzimmer renovieren möchte, muss zumeist auch damit rechnen, die Wände streichen zu müssen. Den neuen Anstrich kannst du auch dann erledigen, wenn du handwerklich bislang eher wenig aktiv warst. Als Erstes müssen alle Untergründe, auf die später Farbe aufgetragen wird, sauber und trocken geputzt bzw. gewischt werden. Der nächste Schritt, den du unternehmen musst, wenn du deine Wohnung streichen möchtest, ist das gründliche Abkleben jener Flächen, die du nicht streichen möchtest. Hierzu verwendest du am besten Malerkrepp. Auch der Boden sollte vor dem Streichen mit festgeklebter Folie abgedeckt werden. Anschließend kannst du die Wände deiner Wohnung bei Raumtemperatur wie gewünscht grundieren und streichen. Beginnen solltest du jeweils in den Ecken. Du solltest zudem darauf achten, die Decken in der Reihenfolge immer vor den Wänden zu streichen. Und nicht zuletzt gilt es die Streichrichtung zu beachten: Profis streichen Wände zunächst in der Längsrichtung, dann quer und zum Abschluss noch einmal in der Längsrichtung.
P2P-Kredit fürs Renovieren der Wohnung
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