Mit Worten wie Verlustvortrag oder Werbungskosten können Studenten, die bisher wenig bis gar nichts mit Steuern oder Steuererklärungen zu tun hatten, meist relativ wenig anfangen. Es gibt aber einige gute Gründe, weshalb auch Studenten sich mit diesem Bereich beschäftigen sollten. Hier erfährst du, wie eine Steuererklärung für Studenten wie dich ein Weg sein kann, anfallende Studienkosten zurückzubekommen.
Studienkosten zurückholen
Wenn es sich bei deinem Studium um eine Erstausbildung handelt, du also zum Beispiel direkt nach dem Abitur angefangen hast zu studieren ohne eine andere Berufsausbildung zu beginnen, gibt es durch den sogenannten Sonderausgabenabzug die Möglichkeit, bis zu 6.000€ Studienkosten von der Steuer abzuziehen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Fahrten zur Uni oder auch die Anschaffung von Fachbüchern. Eine Einschränkung gibt es jedoch, durch die der Sonderausgabenabzug nicht für jeden Studenten möglich ist: Sonderausgaben, die durch das Studium anfallen, sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie anfallen. Das heißt, es wird ein zu versteuerndes Einkommen benötigt, mit dem die Studienkosten bei der Steuererklärung verrechnet werden können.
Ein steuerlicher Verlustvortrag bietet Studenten im Vergleich dazu einen größeren Freiraum, denn er ermöglicht Studenten das Absetzen ihrer Studienkosten auch dann, wenn sie noch keine steuerlichen Abgaben leisten müssen. Der Verlustvortrag ist zwar nur bei einer Zweitausbildung möglich, jedoch fällt auch ein Masterstudium in diese Kategorie, oder auch Bachelorstudiengänge, die an eine abgeschlossene Berufsausbildung angehängt werden. Beim Verlustvortrag können die Kosten, die eindeutig fürs Studium angefallen sind, die sogenannten Werbungskosten, gelistet und abgesetzt werden:
- Semestergebühren
- Arbeitsmittel
- Kosten für Fachbücher
- Fahrtkosten zu Uni und Bibliothek
- Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen
Zusätzlich kannst du als Student verschiedene Pauschalen beanspruchen, mit denen es Studenten möglich ist, ohne Belege oder Rechnungen verschiedene Kostenbereiche abzudecken. Dazu gehören Pauschalen für
- Fahrtkosten
- Verpflegungskosten pro Praktikumstag
- Telefon- und Internetkosten
- Kosten pro geschriebener Bewerbung
- Umzugskosten in die jeweilige Universitätsstadt
Steuererklärung für Studenten: Studienkosten durch Verlustvortrag verrechnen
Aber wozu das Ganze, wenn noch kein zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist, mit dem die Kosten verrechnet werden können? Der Verlustvortrag ermöglicht sozusagen das Mitnehmen der Kosten in die nächsten Jahre – und zwar in die ersten Jahre nach dem Studium, in denen dann erstmals Steuern gezahlt werden müssen. Der vorgetragene Verlust aus den Vorjahren wird dann solange Jahr für Jahr mit den anfallenden Steuern verrechnet, bis er aufgebraucht ist. Auch wenn das Studium schon beendet ist, kann rückwirkend eine Steuererklärung mit Verlustvortrag für die Studienjahre eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass dies im entsprechenden Jahr nicht schon passiert ist, denn man kann pro Jahr nur eine Steuererklärung einschicken. Dafür gibt es eine Frist von 7 Jahren, in denen eine Steuerklärung für Studenten die Möglichkeit eines Verlustvortrags bietet. Ab 2017 wird sich diese Frist jedoch vermutlich auf vier Jahre verkürzen.
Aber ist die Steuererklärung für Studenten Pflicht? Für wen ist sie freiwillig und für wen obligatorisch? Studenten sind erstmal grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Eine Ausnahme gibt es jedoch, und zwar für Studenten, die neben dem Studium selbstständig arbeiten und im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Einkommen hatten, das die 8.652 € Grundfreibetrag (Stand 2016) überschritten hat. In diesen Fällen ist eine Steuererklärung für Studenten Pflicht, da gegebenenfalls Steuernachzahlungen fällig werden. Für Studenten, die in den Semesterferien jobben oder als studentische Hilfskräfte tätig sind, gilt diese Pflicht nicht, es lohnt sich allerdings meist trotzdem, da Steuern zurückgeholt werden können. Die einzigen, für die sich eine Steuererklärung nicht immer lohnt, sind Minijobber, die auf 450 €-Basis arbeiten, denn sie sind von der Lohnsteuer befreit.
Verlustvortrag: Beispiel
Zur Veranschaulichung ein Beispiel, mit dem erklärt wird, welche Sparmöglichkeiten eine Steuererklärung für Studenten und Berufsanfänger bietet:
Student X hat ein Masterstudium absolviert, für das rund 18.000€ Kosten aus verschiedenen Bereichen angefallen sind. Diese Kosten hat er als Verlustvortrag beim Finanzamt angegeben, denn es handelt sich um eine Zweitausbildung. Nach seinem Studium fängt Student X an zu arbeiten und am Ende des ersten Arbeitsjahres hat er 45.000€ verdient. Anfang des nächsten Jahres macht er seine Steuererklärung und gibt dabei auf den Steuerformularen an, dass es sich um eine „Erklärung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ handelt. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich infolgedessen auf 27.000€, sodass bei einem fiktiv angenommenen Lohnsteuersatz von 33 Prozent in diesem Beispiel rund 6.000€ Steuern zu viel gezahlt wurden, die Student X mit der nächsten Steuererstattung zurückbekommt.
Voraussetzungen für den Verlustvortrag
Eine der wichtigsten Bedingungen, die erfüllt sein muss, damit mit dem Verlustvortrag bei der Steuererklärung für Studenten Kostenersparnisse möglich sind, ist das Aufheben und Sammeln von Belegen. Denn ohne den Beweis, dass bestimmte Kosten angefallen sind, ist das Verrechnen mit zukünftigen Steuern nicht möglich. Diese Nachweispflicht entfällt allerdings für Pauschalen, die z.B. für Pflichtpraktika erhoben werden können. Eine weitere Bedingung ist die Zweitausbildung. Wie bereits erwähnt kann bei der Steuererklärung für Studenten nur dann ein steuerlicher Vorteil entstehen, wenn sie sich nicht mehr in der Erstausbildung befinden. Was darunter zu verstehen ist, legt das Einkommensteuergesetz genau fest. Als Erstausbildung gilt eine Berufsausbildung, die
- mindestens 12 Monate andauert,
- in einer Vollzeitbeschäftigung stattfindet und
- mit einer Abschlussprüfung beendet wird.
Damit fallen Ausbildungen, die teilweise nur drei bis neun Monate dauern, wie die Ausbildung zum Rettungssanitäter, nicht mehr in die Kategorie der Erstausbildungen.
Fazit
Es lässt sich festhalten: Eine Steuererklärung lohnt sich grundsätzlich für jeden Studenten. Egal ob Sonderausgabenabzug, zum Beispiel während deines Bachelorstudiums, oder ob Zweitausbildung und Kostenersparnis durch den Verlustvortrag: Ohne Steuererklärung könnte dir eine Menge Geld entgehen, das du dir mit wenig Aufwand und ein bisschen Papierkram zurückholen kannst. Welche Dokumente du für deine erste Steuererklärung brauchst und wie du zum Beispiel online über das ElsterOnline-Portal deine Steuererklärung machst, erfährst du in unserem Beitrag zur ersten Steuererklärung .