Mit dem Beginn des Studiums fängt für die meisten Studenten eine komplett neue Lebensphase an, die für fast jeden Lebensbereich Veränderungen mit sich bringt. Für viele bedeutet es auch, von zuhause auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu suchen – oder noch besser: eine WG. Rund ein Drittel aller Studenten lebt in einer Wohngemeinschaft. Damit jedoch ein friedliches Zusammenleben möglich ist, müssen einige Punkte erfüllt sein. Über vieles kannst du dir schon im Vorfeld klarwerden, was genau zu bedenken ist, wenn du und deine Studienkollegen eine WG gründen wollt, erfährst du in unserem Artikel.
Eine WG gründen – Vor- und Nachteile einer Wohngemeinschaft
Zieht man in eine neue Stadt, die vom Heimatort zu weit weg ist, um pendeln zu können oder ist das Wohnen bei den Eltern einfach keine Option mehr, ist es an der Zeit, sich nach einer neuen Bleibe umzusehen. Alleine in eine Wohnung zu ziehen hat den Vorteil, dass man ungestört ist und auf andere Personen keine Rücksicht nehmen muss. Jedoch ist die Miete für eine einzelne Person in einer eigenen Wohnung oft teurer als eine Unterkunft, die etwas größer ist und bei der die Kosten durch zwei Studenten geteilt werden können. Wenn man sich dazu entschließt, eine WG zu gründen, sollte man sich genau überlegen, wer die Menschen sind, mit denen man in Zukunft zusammenleben wird. Deswegen ist es wichtig, sich mit potentiellen Mitbewohnern etwas genauer zu beschäftigen, denn mit ihnen steht und fällt die Stimmung in der Wohngemeinschaft.
WG oder eigene Wohnung? Das ist eine Entscheidung die, jeder für sich persönlich – und auch finanziell – abwägen muss. Fällt die Entscheidung auf eine WG-Gründung, steht vor dem Einzug noch einiges an Organisation, um die sich rechtzeitig gekümmert werden sollte.
Die richtige Wohnung finden um eine WG zu gründen
Bei der Wohnungssuche für die WG-Gründung gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Bist du alleine auf der Suche nach einer Wohnung, zu der du dir die passenden Mitbewohner im Anschluss suchen willst? Oder seid ihr z.B. 3-4 Personen, die sich als Gruppe schon gefunden haben, um eine Wohngemeinschaft zu gründen? Auf Basis dieser Überlegungen kann man gut mit der Wohnungssuche beginnen. Der Vorteil, wenn man alleine oder zu zweit eine passende Unterkunft sucht: Es muss auch nur einer oder zwei Personen gefallen. Auf diese Art und Weise ist es leichter, sich zu einigen und im Anschluss daran passende Mitbewohner zu finden. Das kann jedoch auch mit viel Aufwand und vielen zeitintensiven Gesprächen verbunden sein. Diese Zeit kann man sich sparen, wenn man als Wohngemeinschaft bereits vollständig ist, was die einziehenden Studenten angeht. Mit 3 oder 4 Leuten eine Wohnung zu finden, die allen gefällt, kann sich jedoch als schwieriger entpuppen, wenn die Ansprüche an das neue Heim sich zu sehr auseinandergehen. Wiederum Vorteil bei einer festen Gruppe: es ist weniger wahrscheinlich, auf nicht vermieteten Zimmern – und auch auf den Kosten – sitzen zu bleiben, wenn das Semester beginnt.
Der Mietvertrag
Wenn du und deine Freund eine neue WG gründen wollen und es nicht darum geht, in eine bereits vorhandene Wohngemeinschaft einzuziehen, muss festgelegt werden, wie der Mietvertrag aussehen soll. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Eine Person ist als Hauptmieter eingetragen, die anderen als Untermieter
- Alle Mitbewohner sind in einem Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen und somit gegenüber dem Vermieter gleichgestellt
- Jeder, der in der neuen Wohnung wohnt, schließt mit dem Vermieter einen eigenen Mietvertrag ab
Jede dieser Varianten hat ihre Vor- und Nachteile: Ist nur eine Person im Mietvertrag der WG als Hauptmieter eingetragen, ist diese in der Pflicht, sich um alle im Vertrag festgelegten Konditionen zu kümmern. Ist zum Beispiel die Miete überfällig, egal ob für sein eigenes Zimmer oder das eines Kommilitonen, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Bist du als Hauptmieter eingetragen, genießt du aber zum Beispiel vertraglich gesichertes Wohnrecht. Du schließt – oder kündigst – die Untermietverträge mit den anderen Bewohnern und solltest du ausziehen, müssen auch alle anderen ausziehen. Um dies zu verhindern sollte man rechtzeitig einen der Untermieter als neuen Hauptmieter eintragen lassen.
Bei der Gleichstellung aller Mitbewohner einer WG sind diese alle als Hauptmieter im Mietvertrag angegeben. Dies geschieht z.B., wenn eine feste Gruppe eine WG gründen möchte und die Verantwortung auf alle aufgeteilt werden soll. Dadurch ist jeder zu Einhaltung der Mietvertragspflichten verpflichtet. Am Beispiel der nicht gezahlten Miete: zahlt einer nicht, zahlen alle anderen. Nachteil bei dieser Variante: ist es nicht anders im Vertrag festgelegt, durch eine Abänderungsvereinbarung, kann der Auszug eines einzelnen aus der WG das Bestehen der Wohngemeinschaft gefährden. Hier greift dann: zieht einer aus, müssen alle gehen.
Die seltenste Variante ist, dass wenn mehrere Studenten eine WG gründen, alle einen eigenen Mietvertrag abschließen. Dadurch entstehen auf beiden Seiten Nachteile: für den Vermieter entstehen dadurch höhere Verwaltungskosten und da auch er das Recht hat zu entscheiden, wer als Nachmieter in die WG einzieht, müssen die Bewohner der Wohngemeinschaft sich einen fremden Bewohner vor die Nase setzen lassen.
WG gründen – WG Konto und Kautionssparbuch
Alles Finanzielle für eine Wohngemeinschaft zu regeln, ist besonders zu Beginn, wenn die WG gegründet wird, mit einigem organisatorischen Aufwand verbunden. Gehen wir vom gängigsten WG Modell (ein Hauptmieter, mehrere Untermieter) aus, sollte vom Hauptmieter ein WG Konto eröffnet werden, über das alle finanziellen Punkte der ganzen WG geregelt werden können. Dazu gehören:
- Miete
- gemeinsame (größere) Anschaffungen
- Einkäufe
Es empfiehlt sich, das WG Konto bei der eigenen Hausbank zu eröffnen, denn dadurch wird die Handhabung erleichtert. Das für Studenten kostenlose Girokonto lässt sich so schnell und einfach eröffnen und auch beim Online-Banking hat es Vorteile. Denn so muss kein neuer Zugang eröffnet werden und das Konto kann ohne Probleme angegliedert werden. In wenigen Schritten können weitere Personen, in unserm Fall die Mitbewohner, für das WG Konto eingetragen werden. Es empfiehlt sich für alle, die in der WG wohnen, einen Dauerauftrag mit dem Mietbetrag auf das neue WG Konto anzulegen, um eine Verzögerung bei der Mietzahlung zu verhindern.
Ein weiterer Kostenpunkt, der unbedingt besprochen werden sollte, bevor du oder ihr den Mietvertrag unterschreibt, um eure WG gründen zu können: die Kaution. Mit einem Kautionskonto kann das Zahlen dieser Versicherung für den Vermieter gehandhabt werden. Ein solches Kautionskonto wird im Normalfall für die Laufzeit des Mietverhältnisses an den Vermieter verpfändet. Ist im Mietvertrag eine Person alleine als Hauptmieter eingetragen, ist sie rein rechtlich für das Stellen der Kaution verantwortlich. Natürlich kannst du dir als Hauptmieter von jedem der Untermieter anteilig einen Part der Kaution auf das Kautionskonto einzahlen lassen. Wichtig ist bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos vor allem, sich im Vorlauf über die Möglichkeiten und Konditionen verschiedener Anbieter zu informieren.