Erste Steuererklärung – So funktionierts!

Wer seine erste Steuererklärung abgeben muss, weiß logischerweise noch nicht so recht, was da eigentlich auf ihn zukommt: zig Formulare, komplizierte Vorschriften und unübersichtliche Regulierungen spuken dir eventuell als Schreckgespenster durch den Kopf. Tatsächlich ist das Ausfüllen und Einreichen einer Steuererklärung kein Kinderspiel. Ein Ding der Unmöglichkeit ist es jedoch auch nicht. In Wahrheit kannst du sogar viel Geld zurückerstattet bekommen, wenn du die Steuererklärung korrekt ausfüllst und abgibst. Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema Steuern.

Tipps für die erste Steuererklärung

Worin liegt eigentlich der Sinn einer Einkommenssteuererklärung, wenn es doch sowieso per Gesetz vorgeschrieben ist, dass dein Arbeitgeber für dich Steuern abführt? Ganz einfach: Erstens übernimmt der Arbeitgeber immer nur einen Teil der Steuerlast und zweitens möchte der Staat durch deine Steuererklärung herausfinden, über welche Einkommen du tatsächlich insgesamt verfügst. Die Steuererklärung dient somit dem Finanzamt als Hilfe bei der Festlegung der durch dich zu entrichtenden Steuer, insbesondere der Einkommenssteuer. Gerade bei der Abgabe der ersten Steuererklärung stellt sich die Frage: Wer muss überhaupt eine Einkommenssteuererklärung abgeben? In Deutschland ist es derzeit (Stand: 2016) so, dass jeder Single, der mehr als 8.652 € im Jahr verdient, und jedes Ehepaar, das mehr als 17.304 € im Jahr verdient, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

Daneben gibt es weitere Kriterien, die dazu führen können, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Beispiele hierfür sind Lohnzahlungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal versteuert werden, oder Einkommen wie Kindergeld, die neben dem Gehalt als Arbeitnehmer erzielt werden. Generell muss in Deutschland jeder, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, fristgerecht seine Steuererklärung einreichen. Die Abgabe kann in Papierform oder auf elektronischem Weg erfolgen, wobei sich letztere Option mehr und mehr durchsetzt. Auch eine freiwillige Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist denkbar. Sie lohnt sich insbesondere dann, wenn du erwarten darfst, dass du Geld vom Finanzamt zurückerstattet bekommst.

Welche Formulare benötigst du?

Konkret besteht eine Steuererklärung in erster Linie aus einer ganzen Reihe von Formularen, die du je nach Erfordernis ausfüllen und abgeben musst. Einige Daten sind selbstverständlich immer anzugeben. So musst du bei deiner ersten Steuererklärung eine Steuernummer, das Geburtsdatum und deinen Wohnsitz sowie deinen Arbeitgeber angeben. Unter der Steuernummer ist die Steuer-Identifikationsnummer zu verstehen, die jeder Bürger in Deutschland automatisch zugeteilt bekommt. Hilfe bei der Steuererklärung erhältst du nicht nur bei einem Steuerberater (der sich sowieso erst ab einem gewissen Einkommen und bei einer zu erwartenden Rückerstattung lohnt), sondern auch im Internet oder beim Finanzamt selbst. Auch diverse Softwareprogramme zur Erstellung der Steuererklärung sind erhältlich. Zu den Formularen können, neben dem immer auszufüllenden Hauptvordruck, folgende Anlagen gehören:

  • N (bei nichtselbstständiger Arbeit auszufüllen)
  • Kind (auszufüllen, wenn Kinder im Haushalt leben)
  • KAP (auszufüllen, falls Kapitaleinkünfte erzielt werden)
  • R (auszufüllen, wenn Einkünfte durch Renten erzielt werden)
  • Vorsorgeaufwand und AV (für Vorsorgeleistungen und Riester-Rente)
  • G (wenn Gewerbeeinkünfte erzielt werden)
  • S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
  • V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind hier anzugeben)
  • SO (sonstige Einkünfte wie Unterhaltsleistungen)

Erhältlich sind die Formulare beim Finanzamt sowie eventuell bei der Stadtverwaltung oder beim Bürgeramt. Falls du dich für eine Abgabe online entscheidest, findest du alle Informationen Formulare, die du benötigst, unter elster.de.

Steuererklärung online mit ELSTER

Deutschlands Finanzämter sehen es mittlerweile lieber, wenn du deine Steuererklärung nicht in Papierform, sondern online als elektronische Steuererklärung abgibst. Diese Online-Steuererklärung ist eigentlich eine recht unkomplizierte Angelegenheit, die du in weniger als einer Stunde über das ElsterOnline-Portal erledigen kannst. Die Steuer online funktioniert ansonsten genauso wie in Papierform. Was du angeben musst, bleibt gleich. Für deine erste Steuererklärung solltest auch die entsprechende Frist im Hinterkopf behalten: im Allgemeinen ist es so, dass du deine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben musst. Unter bestimmten Umständen kannst du das Finanzamt auch um eine Fristverlängerung bitten. Bei einer freiwilligen Abgabe verlängert sich die Frist automatisch auf vier Jahre.

Die erste Steuererklärung als Azubi

Theoretisch sind auch Auszubildende zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In der Praxis ist es jedoch so, dass sie mit ihrem Auszubildendengehalt oft unterhalb der Grenze von 946 € liegen, die für Ledige in der Steuerklasse I angesetzt wird. Dennoch kann sich für dich auch eine freiwillige Steuererklärung für Azubis bzw. eine freiwillige Steuererklärung für Schüler lohnen. Falls dein Arbeitgeber für dich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer ans Finanzamt abgeführt hat, erhältst du diese nämlich zumeist immer im vollen Umfang vom Finanzamt zurückerstattet. Auch wenn insgesamt über das Jahr verteilt mehr als 1.000 € an Werbungskosten ausgegeben wurden, macht eine Steuererklärung für Azubis Sinn. Werbungskosten sind zum Beispiel Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und Bewerbungskosten. Tipp: Für Auszubildende genügt meist die Abgabe des zweiseitigen vereinfachten Steuererklärungsvordrucks.

Auch für Studenten lohnenswert

Eine Steuererklärung für Studenten macht immer dann Sinn, wenn zu erwarten ist, dass das Finanzamt die im Rahmen des Ferienjobs oder Studentenjobs abgeführten Steuern zurückzahlt. Dies geschieht in der Regel bei allen studentischen Hilfsjobs, aber auch bei Minijobs und ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen. Eine Steuererklärung als Student ist also eine durchaus lohnenswerte Angelegenheit. Besonders beachten solltest du die erste Steuererklärung nach dem Studium: Falls es sich bei deinem Studium um eine Zweitstudium handelt (gilt auch für ein Studium nach einer vorangegangenen Ausbildung), kannst du mithilfe der Steuererklärung zahlreiche Kosten aus der Zeit des Studiums wieder hereinholen. Hierzu gehören zum Beispiel Anschaffungskosten, Studiengebühren und fürs Studium erforderliche Sprachkurse. Wichtig: Du solltest während deines Studiums alle Belege, Quittungen und Rechnungen, die als Kosten geltend gemacht werden können, sorgfältig aufbewahren. Worauf Studenten bei ihrer Steuererklärung achten sollten, erfährst du noch etwas ausführlicher im Beitrag zur Steuererklärung für Studenten.

Darüber hinaus spielt auch die Frage nach der Studienfinanzierung eine wichtig Rolle. Erfahre hier mehr über die vielfältigen Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst.

So funktioniert der Lohnsteuerjahresausgleich

Ein Fachbegriff, der oft im Zusammenhang mit der Einkommenssteuererklärung auftaucht, ist das Wort Lohnsteuerjahresausgleich. Hierbei handelt es sich nicht etwa um die Einkommenssteuererklärung selbst, sondern um einen Betrag, den der Arbeitnehmer am Ende des Jahres vom Arbeitgeber erhält. Möglich wird diese Auszahlung dadurch, dass der Arbeitgeber im Verlauf des Steuerjahrs zu viel Lohnsteuer gezahlt hat und diese überschüssige Steuer vom Finanzamt zurückerhält. Beispiele hierfür sind zu viel gezahlte Steuern bei Gehaltsschwankungen und zu viel gezahlte Steuern bei Einmalzahlungen im Rahmen der Lohnsteuererklärung. Für dich als Arbeitnehmer (auch als Azubi oder Student) ist der Lohnsteuerjahresausgleich also in jedem Fall eine positive Sache, da du nur gewinnen kannst. Verpflichtend gemacht werden muss der Ausgleich, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Personen beschäftigt.

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