Studienfinanzierung: Der Mythen-Check

Die Studienfinanzierung stellt für die meisten jungen Leute eine Herausforderung dar. Gerade deshalb sollte man kein Mittel unversucht lassen, sich bei der Studienfinanzierung unterstützen zu lassen. Doch gerade um dieses Thema ranken sich vielerlei Mythen, weshalb viele Studenten zögern finanzielle Unterstützung, wie beispielsweise BAföG, Wohngeld oder ein Stipendium, überhaupt erst zu beantragen. Wir räumen in diesem Beitrag mit den gängigsten Klischees zur Studienfinanzierung auf.

  1. Ein Nebenjob lohnt sich wegen der vielen Abgaben nicht
  2. Ich bekomme kein BAföG, weil ich, oder meine Eltern, zu viel verdienen
  3. Wenn ich nicht BAföG-berechtigt bin, bekomme ich auch kein Wohngeld
  4. Durch einen Studienkredit bin ich mein ganzes Leben lang verschuldet
  5. Stipendien bekommen nur 1er-Studenten

Mythos Nr.1: „Ein Nebenjob lohnt sich aufgrund der vielen Abgaben nicht.“

Obwohl dies natürlich eine nette Ausrede für alle ist, die gerne faul auf der Couch rumliegen, ist diese Annahme einfach nicht richtig. Bei einem Mini-Job, auch 450 Euro-Job genannt, werden weder steuerliche Abzüge, noch Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Lediglich 3,7 Prozent eures Gehalts müsst ihr in die Rentenkasse einzahlen, doch sogar von dieser Zahlung kann man sich befreien lassen. Ein weiterer Vorteil für alle Studenten, die zusätzlich BAföG beziehen, ist, dass Einnahmen bis zu 450€ im Monat trotz BAföG-Bezug erlaubt sind. Vorausgesetzt wird nur, dass diese Einnahmen nicht aus einer selbstständigen Tätigkeit stammen. In dem Fall liegt die Verdienst-Obergrenze, um das BAföG noch ohne Abzüge zu erhalten, bei nur 3.480€ im Jahr, also bei rund 290€ im Monat.

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bietet ein Nebenjob als Werkstudent. In diesem Anstellungsverhältnis kannst du bis zu 9.390€ jährlich verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Um jedoch weiterhin als „ordentlicher Student“ zu gelten, darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nur wenn du unterhalb dieser Stundengrenze bleibst musst du außerdem keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Während der Semesterferien darfst du sogar Vollzeit arbeiten ohne Versicherungsbeiträge bezahlen zu müssen. Jedoch darfst du nicht mehr als 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn du dein Werkstudentenprivileg weiterhin behalten möchtest. Die einzigen Abgaben, die zu als Werkstudent hast, sind Beiträge zur Rentenversicherung. Diese belaufen sich, je nach Verdiensthöhe, auf bis zu 9,95% deines Bruttolohns.

Ein Minijob oder eine Anstellung als Werkstudent ist daher ideal zur Studienfinanzierung geeignet. Neben der Befreiung von etlichen Zahlungen für Versicherungen sind diese Nebenjobs auch praktisch, weil sie mit einer maximalen Wochenarbeitszeit von 20 Stunden noch genügend Zeit bieten, sich auf das Studium zu konzentrieren. Was sich dahingegen als Nebenjob im Studium nicht eignet ist eine Tätigkeit, die nicht als Werkstudentenjob ausgezeichnet ist und in der du mehr als 450€ verdienst. In diesem Fall giltst du nämlich als normaler Arbeitnehmer und musst sowohl Steuern, als auch Beiträge zu allen Versicherungen bezahlen.

Mythos Nr.2: „Ich bekomme kein BAföG, weil ich, oder meine Eltern, zu viel verdienen.“

Es stimmt natürlich, dass bei Prüfung auf einen Anspruch des Fördergeldes BAföG auch der eigene Verdienst und der der Eltern eine Rolle spielt. Jedoch kann man diese Aussage trotzdem nicht einfach pauschal als wahr bezeichnen. Wie oben bereits erläutert kannst du bis zu 450€ im Monat verdienen, ohne Abzüge von deinem BAföG-Betrag befürchten zu müssen. Du musst jedoch nicht in Panik verfallen, wenn dein Verdienst einmal etwas über dieser Grenze liegt, denn die 450€ geben nur einen Durchschnittswert an. Insgesamt darfst jährlich 5.400€ zum BAföG dazuverdienen, es gleicht sich also häufig aus wenn du mal ein wenig über den 450€ liegst und mal etwas darunter. Solltest du die Gesamtobergrenze doch einmal überschreiten musst du jedoch leider mit Rückzahlungen und einer BAföG-Kürzung im nächsten Jahr rechnen. Behalte deswegen dein Gehalt immer genau im Auge und addiere frühzeitig alles zusammen, sodass du noch frühzeitig reagieren kannst, falls eine Überschreitung der Verdienstgrenze droht.

Zusätzlich zu deinem monatlichen Einkommen darfst du noch 7.500€ auf der hohen Kante liegen haben. Doch auch wenn du etwas mehr gespart hast, heißt das nicht zwangsläufig das dein Bafög-Anspruch direkt erlischt. Der BAföG-Höchstsatz wird lediglich um die Summe geschmälert, um die dein Erspartes die 7.500€ Grenze übersteigt. Wenn du ein Auto besitzt wird der aktuelle Zeitwert auch als Geldeigentum angesehen. Das bedeutet, dass wenn du beispielsweise 7.000€ gespart hast und ein Auto im Wert von 1.700€ besitzt, sich dein BAföG-Beitrag monatlich um 100€ reduziert. Denn du besitzt 8.700€ und überschreitest damit die Höchstgrenze von 7.500€ um 1.200€. Dieser Betrag geteilt durch 12 Monate ergibt einen monatlichen Abzug von 100€. Wenn du schon Kinder hast, oder verheiratet bist, erhöht sich der Freibetrag noch einmal um jeweils 2.100€.

Viele Studenten befürchten von Anfang an, dass sie, oder ihre Eltern, zu viel verdienen, um überhaupt BAföG zu erhalten. Doch der Versuch BAföG zu beantragen kostet nichts, im Internet gibt es unzählig viele BAföG-Rechner und es lohnt sich einfach einmal die gröbsten Daten dort einzutragen und den Anspruch zu prüfen. Das größte Missverständnis entsteht häufig beim Verdienst der Eltern. Es ist die Rede von einem Freibetrag von 1.715€ im Monat bei verheirateten Eltern. Dies bedeutet allerdings keinesfalls, dass deine Eltern zusammen nicht mehr verdienen dürfen. Es gilt das gleiche Prinzip, wie bei deinem persönlichen Vermögen: Was den Freibetrag übersteigt wird vom BAföG-Höchstsatz abgezogen.

Zugrunde gelegt wird das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Vom Bruttolohn werden dann zunächst Werbungskosten, Sozialpauschalen und Steuern abgezogen. Von dem übrig gebliebenem Einkommen wird dann der Grundfreibetrag von 1.715€ abgezogen. Übrigens erhöht sich dieser Freibetrag noch einmal um 520€ pro nicht BAföG-förderungsfähigem Geschwisterkind. Anschließend wird noch ein Zusatzfreibetrag von 50% abgezogen und noch einmal 5% pro Geschwisterkind. Nutze also die Chance der Studienfinanzierung mit BAföG, denn das Beste an dem Fördergeld ist, dass du mindestens die Hälfte des Gesamtbetrags geschenkt bekommst.

Mythos Nr.3: „Wenn ich nicht BAföG-berechtigt bin, bekomme ich auch kein Wohngeld.“

Genau das Gegenteil ist der Fall: Du hast nur Anspruch auf Wohngeld, wenn du gleichzeitig keinen Anspruch auf BAföG hast. Das liegt daran, dass in der BAföG-Förderung bereits ein Wohngeldzuschuss enthalten ist. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Höhe der Miete und dem Einkommen der Personen, mit denen du zusammenlebst. Bei der entsprechenden Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde erhältst du ganz einfach online das Antragsformular für Wohngeld. Ob du eine Studienfinanzierung in Form von Wohngeld bekommst erfährst du innerhalb von drei bis sechs Wochen. Du hast jedoch nur einen Anspruch auf Wohngeld, wenn du:

• Keinen Anspruch auf BAföG hast
• In Vollzeit studierst
• In der Regelstudienzeit liegst
• Im Bachelorstudium nicht älter als 30 Jahre alt bist, im Masterstudium nicht älter als 35 Jahre
• Du dich in einer anerkannten Folgeausbildung befindest oder in deinem Erststudium
• Nach dem 4. Fachsemester keinen unbegründeten Fachrichtungswechsel vorgenommen hast
• Dein Studium an einer staatlichen Einrichtung stattfindet

Mythos Nr.4: „Durch einen Studienkredit bin ich mein ganzes Leben lang verschuldet.“

Neben dem BAföG ist auch der Studienkredit eine weitere Form der Studienfinanzierung. 8% der deutschen Studenten finanzieren ihr Studium unter anderem mit einem Studienkredit. Doch viele haben Angst direkt beim Berufsstart schon vor einem riesigen Schuldenberg zu stehen und diesen vom ersten Gehalt abzahlen zu müssen und scheuen daher diese Form der Studienfinanzierung. Wenn man sich jedoch mit seinem gewählten Studiengang sicher ist und motiviert an das Studium herangeht kann der Studienkredit eine gute Investition in die eigene Zukunft sein. Natürlich sollte man die monatliche Summe gut überdenken und diese nicht zu hoch wählen. Denn im Gegensatz zum BAföG muss ein Studienkredit komplett zurückgezahlt werden, inklusive Zinsen! Man sollte sich also genau überlegen, wofür man das Geld wirklich benötigt, denn ein Studienkredit ist wie ein normaler Kredit zu behandeln. Der größte Unterschied ist lediglich, dass die Zinsen meist niedriger sind. Außerdem bieten viele Anbieter eine Zahlpause nach Beendigung des Studiums an, damit man nicht direkt mit der Rückzahlung beginnen muss. Ein weiterer Unterschied zu einem gewöhnlichen Kredit ist, dass man meistens nicht eine Summe auf einmal bekommt, sondern einen monatlich festgelegten Betrag. Wenn man diesen weise wählt, dann verschuldet man sich auch nicht für sein ganzes Leben.

Mythos Nr.5: „Stipendien bekommen nur 1er-Studenten.“

Nur 40% der Stipendiengeber treffen ihre Auswahl aufgrund der Noten, damit ist dieser Mythos ebenfalls widerlegt. Mittlerweile werden immer häufiger Studenten gefördert, die beispielsweise einen außergewöhnlichen Lebenslauf haben, sich ehrenamtlich engagieren oder bestimmte sportliche Leistungen erbringen. Oft gibt es auch Stipendien für Leute, die im gleichen Ort geboren sind, wie der Stifter, oder für Studenten mit einem bestimmten Migrationshintergrund. Damit ist ein Stipendium sowohl für Studenten mit herausragenden Leistungen, als auch für Durchschnittsstudenten geeignet. Mittlerweile haben 41% der Stipendienbewerbungen Erfolg, diese Chance solltest du definitiv nutzen! Denn ein Stipendium ist die beste Art der Studienfinanzierung, da du für die finanzielle Unterstützung meistens nicht arbeiten musst, keine Zinsen zahlen musst und auch keinen Anteil wieder zurückzahlen musst – du bekommst das Geld einfach geschenkt. Meistens musst du zur Bewerbung nur ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf einreichen.

Studienfinanzierung mittels Crowdlending

Wie du dein Studium finanzieren möchtest liegt nun in deiner Hand. Der Nachteil aller hier genannten Vorschläge ist nur, dass du die Zahlungen meistens monatlich erhältst. Dies ist zwar für den Alltag praktisch, jedoch braucht man manchmal auch eine größere Summe auf einen Schlag, beispielsweise um einen Urlaub oder ein Auto zu finanzieren. Ein Privatkredit ist eine gute Möglichkeit, um dir diese Wünsche zu erfüllen. Marktführer im Bereich P2P-Kredite ist auxmoney. Im Vergleich zu klassischen Kreditanbietern, wie der Bank, hast du bei Crowdlending-Plattformen auch mit nicht optimaler Bonität oder fehlenden Sicherheiten die Chance auf einen Kredit. Ein Privatkredit ist somit ideal für Studenten geeignet und kann dir bei der Studienfinanzierung helfen.

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